Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt den Vertragsabschluss zwischen den beiden Vertragsparteien (Käufer und CN-Racing GmbH).
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen, gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. In jedem Fall sind nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil aller Lieferverträge.
2. Liefertermin
Wir sind an keine Lieferfrist gebunden.
3. Preise
Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Ändern sich diese, z. B. durch Schwankungen der Umrechnungskurse, durch Preisänderung unserer Lieferanten, behalten wir uns die Berichtigung unserer Verkaufspreise vor. Sie gelten ab unserem Lager inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise schließen Fracht, Porto und Verpackung nicht ein.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise werden per Rechnung oder Vorkasse erhoben. Der Tag der Rechnungsstellung ist für die Fälligkeit des Rechnungsbetrages maßgebend. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir ohne Mahnung berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen mindestens in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten zu berechnen. Besteller, die in Zahlungsverzug geraten, werden grundsätzlich nur noch gegen Vorkasse beliefert.
5. Versand
Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald wir die Ware dem Versandunternehmen (Paketdienst, Spedition usw.) übergeben haben.
6. Gewährleistung
Wir gewährleisten die Fehlerfreiheit der gelieferten Artikel bezüglich Materials. Auf alle Artikel gilt die vom jeweiligen Hersteller ausgegebene Gewährleistung. In jedem Fall muss uns als erstes Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu nehmen. Unsere Gewährleistung bezieht sich immer nur auf das von uns gelieferte Teil. Materialbedingte Maßabweichungen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Eventuelle Kosten, die durch Werkstattausgaben und Folgeschäden entstehen, werden von uns nicht gedeckt. Es besteht keine Gewährleistung auf Schäden, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Jegliche Gewährleistung erlischt durch verändern der Ware. Der Einbau der Teile sollte durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Rennteile sind kurzlebige Hochleistungsprodukte. Garantieansprüche sind ausgeschlossen.
7. Reklamationen
Der Käufer hat Beanstandungen unverzüglich schriftlich vorzulegen. Spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware. Die Versäumung der genannten Frist schließt jegliche Ansprüche des Bestellers aus. Unfreie Sendungen wie auch Nachnamesendungen werden nicht entgegengenommen. Bei Rücknahme von Waren, die nur bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung des Lieferanten erfolgt, trägt der Besteller jede Gefahr bis zum Eingang beim Lieferanten. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Bei berechtigten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Umtausch oder Reparatur nach unserem Ermessen. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Rücksendungen
Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten erfolgen (siehe AGB – Punkt 7). Wiedereinlagerungskosten belaufen sich auf 15% vom Verkaufspreis. Gutschriften für Rückgaben können mit Neubestellungen verrechnet werden oder nach Angabe von Bankverbindung zurückerstattet werden. Gutschriften gelten 6 Monate.
Bei einem rechtzeitigen Widerrufs trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung. Dies ist gültig bei paketversandfähiger und bei nicht paketversandfähiger Ware. (Unterrichtung nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch)
9. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich an den gelieferten Waren – auch in be- oder verarbeitetem Zustand – bis zur Erfüllung aller aus den gegenseitigen Geschäftsbedingungen herrührenden Verpflichtungen des Bestellers das Eigentumsrecht vor. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Bearbeitet der Besteller Vorbehaltswaren oder verarbeitet er diese mit anderen Waren, so steht dem Lieferanten das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den an-deren Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller schon jetzt auf den Lieferanten. Der Besteller wird die Sache als Verwahrer für den Lieferer mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an den Lieferer zu dessen Sicherung in Höhe sämtlicher Forderungen des Lieferanten aus den laufenden Geschäftsbedingungen ab. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller dem Lieferanten sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der Besteller. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Besteller die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und dem Lieferer aller zur Geltendmachung seiner Rechte not-wendigen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Der Lieferer ist berechtigt, die Abtretung auch selber offen zu legen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und eines Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebende Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist Neuss. Bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach Wahl des Lieferers auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart. Über das Vertragsverhältnis entscheidet Deutsches Recht. Das einheitliche Kaufgesetz und Vertragsabschlußgesetz sind ausgeschlossen.
11. Anzuwendende Rechtsordnung
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Schlussbestimmung
Die Ungültigkeit der AGB bzw. einer der vorstehenden Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung wird eine im Rahmen des Gesetzes gleich lautende Bestimmung Anwendung finden.